Clerical Medical sieht seine Position falsch dargestellt und dementiert

Clerical Medical kommt nicht zur Ruhe. Nachdem im März 2009 das Landgericht Bamberg Kunden Schadenersatzansprüche bei Hebelgeschäften zugestand (Weitere Details hierzu bei uns im ) und das Landgericht Konstanz den britischen Versicherer im Juni zu Schadenersatz wegen vorvertraglicher Verletzung der Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit dem Abschluss einer auf Kredit finanzierten Lebensversicherung verurteilt (Weitere Details hierzu bei uns im ) hat, wehrt sich Clerical Medical nun gegen eine Veröffentlichung des Manager Magazin vom 22. (online-Augabe) und 23. Oktober 2009(Print-Ausgabe).

In der Online-Ausgabe des manager-Magazin heißt es unter anderem: "Der britische Lebensversicherer Clerical Medical sieht sich einer Klagewelle deutscher Anleger ausgesetzt. Die Investoren hatten hohe Verluste mit Policen des Unternehmens erlitten, das zur Lloyds Banking Group gehört. Jetzt steigen die Chancen der Anleger, vor Gericht eine Entschädigung zu erstreiten. ... Interne Präsentationen und E-Mails, über die manager magazin berichtet, deuten darauf hin, dass die bisherige Verteidigungsstrategie bröckelt, mit der sich der britische Versicherer bislang gegen die Klagewelle deutscher Anleger zur Wehr gesetzt hatte."

Clerical Medical kommentiert diese Aussagen unter anderem folgendermaßen: "Unser Unternehmen hat zu keinem Zeitpunkt Hebelgeschäfte entwickelt, angeboten, vertrieben oder beworben hat. Clerical Medical konzipiert und vertreibt Versicherungsprodukte. Soweit Clerical Medical-Produkte in Hebelgeschäften eingesetzt wurde, beruht dies allein auf einer Entscheidung der nicht mit Clerical Medical verbundenen Konzeptionäre solcher Produkte, deren Vermittler und deren Kunden. Die Produkte von Clerical Medical waren auf solche Geschäfte auch nicht zugeschnitten."

Die detaillierte Stellungnahme ist in der angehängten pdf-Datei zu finden.

Autor(en): Versicherungsmagazin

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