11.08.2020
Unfallversicherung: Invaliditätsberechnung bei versteiftem Handgelenk
Durch einen Unfall musste die Hand des Versicherungsnehmers im Handgelenk versteift werden und war fast vollständig unbrauchbar. Der Versicherungsnehmer forderte vom Versicherer nach der für ihn geltenden Gliedertaxe einen Invaliditätsgrad in Höhe von 55 Prozent, da er der Ansicht war, dass die Versteifung im Handgelenk dem Verlust der Hand gleich komme. Mehr