Ratenzuschlag
1. Begriff: Zuschlag auf die Prämie aufgrund einer unterjährigen Zahlungsweise.
2. Hintergründe: In der Lebensversicherung und in der Kompositversicherung (Schaden-/Unfallversicherung) werden die Versicherungsprämien als Vorausprämien auf Jahresbasis kalkuliert (anders als in der privaten Krankenversicherung, in der Monatsprämien kalkuliert werden). Bei unterjähriger Zahlungsweise entsteht dem Versicherungsunternehmen damit ein Zinsverlust, der durch den Ratenzuschlag ausgeglichen wird. Zudem wird mit dem Ratenzuschlag ein Ausgleich für den erhöhten Verwaltungsaufwand im Versicherungsunternehmen bezahlt. Siehe auch unterjährige Beiträge.
Autor(en): Prof. Dr. Fred Wagner, Renata Elert, Jiying Luo