Stornohaftung
...Courtage ist erst dann endgültig verdient, wenn die Versicherungsprämien für den im Vermittlervertrag je Vertragstyp festgelegten Zeitraum (= Stornohaftungszeit) bezahlt wurden. In der substitutiven privaten Krankenversicherung (private Krankenversicherung (PKV), substitutive Krankenversicherung) und in der Lebensversicherung beträgt die Stornohaftungszeit gem. § 49 I VAG grundsätzlich 60 Monate. Während der Stornohaftungszeit haftet der Vermittler bei Vertragsstornierungen, die trotz hinreichender Nachbearbeitungsbemühungen von Vermittler oder Versicherer nicht abwendbar waren, auf Erstattung der vollen Provision bzw. ...