19.06.2018
DIN-Beratungsnorm-Entwurf zur Diskussion gestellt
Damit folgt sie der Idee, die vor rund zehn Jahren bereits das damalige Verbraucherschutzministerium entwickelte, wonach die Finanzberatung in eine grundlegende Finanzplanung und daraus abzuleitenden weiteren Beratungen zu Anlagen, Krediten und Versicherungen aufgespalten werden sollte.
Wünsche, Bedürfnisse, BedarfeDabei werden drei Bedarfsstufen unterschieden, beginnend mit einer Sicherung des finanziellen Grundbedarfs, worunter wohl unter anderem Schutz vor Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge zur Sicherung eines Einkommens oberhalb der Sozialhilfe- und Grundsicherungs-Sätze gemeint sind. Mehr