Wenn der Versicherungsnehmer für einen Dritten als Sicherheit für einen Kredit seine Todesfallleistungen an dessen Bank abtritt, rückt das vorherig bestimmte Bezugsrecht an die zweite Stelle.
Der Versicherungsnehmer verstarb und der Versicherer zahlte die Versicherungsleistung an die Bank aus. Diese verwertete die Leistung jedoch nicht, da eine regelmäßige Fortführung des Kredites erfolgte.
Die Klage des vorher Bezugsberechtigten wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) abgewiesen, da die Sicherungsabtretung gültig ist, solange der Kreditvertrag noch läuft.
Der BGH stellte hier die Bedeutung einer Sicherungsabtretung klar.
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert