Negativzinsen im Riester-Banksparplan sind zulässig

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Bankkunden, die einen Riester-Sparvertrag besitzen, müssen unter bestimmten Bedingungen akzeptieren, wenn der variable Grundzins ins Minus rutscht. Das Landgericht Tübingen entschied hier gegen die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (Az. 4 O 220/17). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im konkreten Fall hatte die Verbrauchzentrale hatte gegen die Kreissparkasse Tübingen geklagt. Diese hatte von 2002 bis Anfang 2015 dem Riester-Banksparplan "Vorsorge Plus" verkauft. Das Produkt umfasst sowohl variable Grundzinsen sowie von der Laufzeit abhängige Bonuszinsen.

Gesamtzins war stets positiv
Als der variable Zinssatz negativ ausfiel, verrechnete das Kreditinstitut ihn mit dem festen Zinssatz. Und dies zu Recht wie das Gericht entschied. Trotz des negativen Grundzinses habe es bei dem Produkt nie einen Zeitpunkt gegeben, an dem der Gesamtzins negativ gewesen sei. Der Bonuszins sei stets höher als der variable Grundzins gewesen. Kein Sparer sei bis heute "zu einem Entgelt herangezogen" worden.

Auch der Referenzzinssatz, der die veröffentlichten Geld- und Kapitalmarktzinsen der Deutschen Bundesbank als Grundlage hat und den die Kreissparkasse für die Berechnung des Grundzinses verwendet, sei transparent und benachteilige die Verbraucher nicht.

Ein Abzug ist keine Gutschrift
"Dass der variable Zins negativ sein und mit dem Bonuszins aufgerechnet werden darf, wie es das Gericht für zulässig hielt, ist für uns weiterhin nicht nachvollziehbar", kommentiert Niels Nauhauser, Abteilungsleiter Altersvorsorge, Banken, Kredite der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg das Urteil. Verbraucher, die einen solchen Sparvertrag zur Altersvorsorge abgeschlossen hätten, dürften mit Recht annehmen, dass sie Anspruch auf jährliche Gutschrift von zwei Zinsbeträgen erhalten, einen variablen und einen festen Zins. "Denn ein Abzug ist nach allgemeinem Sprachgebrauch nach wie vor keine Gutschrift", kritisiert Nauhauser weiter.

"Unser Verfahren hat grundsätzliche Bedeutung für die Verzinsung einer Vielzahl von Altersvorsorgeverträgen", sagt der Verbraucherschützer. Denn viele Kreditinstitute hätten in der Vergangenheit Sparpläne mit und ohne Riester-Förderung vertrieben, in denen eine variable Zinsanpassung vereinbart wurde. Die aktuelle gerichtliche Entscheidung öffne etlichen Anbietern Tür und Tor die laufende Verzinsung nicht nur nach unten anzupassen, sondern ins Negative abrutschen zu lassen.

Autor(en): Versicherungsmagazin.de

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