14.08.2008
Bundessozialgericht erklärt Abschläge bei Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten für rechtmäßig
Der Abschlag von 10,8 Prozent, der bei Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 60. Lebensjahr bezogen werden, bleibt weiterhin rechtmäßig. Gleiches gilt für Hinterbliebenenrenten, die wegen eines vor dem 60. Lebensjahr eingetretenen Todes gezahlt werden. Das entschied der 5. Senat des Bundessozialgerichtes heute (14. August) in mündlicher Verhandlung. Mehr