Schulabgänger zwischen 17 und 25 Jahren, die noch keinen Ausbildungsplatz haben, sollten sich bei der Agentur für Arbeit melden. Das rät die Deutsche Rentenversicherung Bund. So lassen sich nämlich später Nachteile bei der Rente vermeiden.
Wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt, kann die Zeit der Ausbildungsplatzsuche bei der Berechnung der Rente berücksichtigt werden. Betroffenen steht auch ein kostenloses Servicetelefon unter 0800 – 10 00 48 00 für ihre Fragen zur Anrechnung der Zeiten zur Verfügung. Informationen gibt es außerdem im Netz unter .
Foto: Bundesagentur für Arbeit
Wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt, kann die Zeit der Ausbildungsplatzsuche bei der Berechnung der Rente berücksichtigt werden. Betroffenen steht auch ein kostenloses Servicetelefon unter 0800 – 10 00 48 00 für ihre Fragen zur Anrechnung der Zeiten zur Verfügung. Informationen gibt es außerdem im Netz unter .
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Autor(en): Versicherungsmagazin