In Fällen von einfach fahrlässig verursachten Schäden durch Mieter besagt die Rechtsprechung, dass diese vor einem möglichen Regress des Gebäude-Versicherers geschützt sind.
Nach den Auslegungen des Versicherungsvertrages, kann nach Ansicht des Bundesgerichtshof (BGH) regelmäßig von einem entsprechenden Regressverzicht, bei Fällen von einfacher Fahrlässigkeit, ausgegangen werden.
Der BGH legte hier nochmals den Regressverzicht gegenüber Mietern aus.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/25) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
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Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Bildquelle: © Cumulus
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Der BGH legte hier nochmals den Regressverzicht gegenüber Mietern aus.
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert