Der Insolvenzverwalter des Versicherungsnehmers (VN) verklagte den Versicherer (VR), da dieser nach Vertragskündigung den zustehenden Rückkaufswert an den VN auszahlte. Der VR bestritt diese Forderung, da er von dem laufenden Insolvenzverfahren nichts wusste.
Entgegen der Auffassung des Insolvenzverwalters gehört es nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht zur Prüfungspflicht des VR, vor Auszahlungen etwaiger Leistungen die Insolvenzdatei im Internet zu prüfen.
Der BGH wies das Bestreben des Insolvenzverwalters als unrechtmäßig zurück.
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Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert