Wenn der Schaden zweimal an der gleichen Stelle ist

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Der Versicherungsnehmer klagte hier gegen seinen Versicherer, weil dieser die Entschädigung eines Kasko-Schadens verweigerte. Seine Begründung: Es sei bereits der zweite Schaden an der gleichen Stelle des Pkws.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte die Meinung des Versicherers, dass der Versicherungsnehmer eine Versicherungsleistung für einen zweiten gleichgelagerten Schaden nur dann erhält, wenn er nachweisen kann, dass der Erstschaden ordnungsgemäß repariert wurde.

Die Klage des Versicherungsnehmers wurde abgelehnt.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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