Beim Versuch des Versicherungsnehmers (VN) einen klemmenden Reifen zu lockern, rüttelte dieser am Rad, so dass der Pkw vom Wagenheber rutschte und beschädigt wurde.
Der Versicherer (VR) lehnte die Leistungen unter Berufung auf nicht versicherte Betriebsschäden ab. Nach Ansicht des Landgerichts Augsburg liegt hier eindeutig ein klassischer Unfallschaden vor, der eine Einwirkung von außen bedingt. Ohne den Sturz vom Wagenheber hätte der Pkw keinen Schaden genommen. Dies bestätigte auch das Oberlandesgericht München in zweiter Instanz.
Der VR wurde zur vollen Leistungspflicht verurteilt.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/19) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Bildquelle: © Cumulus
Der Versicherer (VR) lehnte die Leistungen unter Berufung auf nicht versicherte Betriebsschäden ab. Nach Ansicht des Landgerichts Augsburg liegt hier eindeutig ein klassischer Unfallschaden vor, der eine Einwirkung von außen bedingt. Ohne den Sturz vom Wagenheber hätte der Pkw keinen Schaden genommen. Dies bestätigte auch das Oberlandesgericht München in zweiter Instanz.
Der VR wurde zur vollen Leistungspflicht verurteilt.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/19) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Bildquelle: © Cumulus
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert