Vertragsauflösung und Geschäftsunfähigkeit

740px 535px

Im vorliegenden Fall veräußerte die Versicherungsnehmerin ihre Lebensversicherung an eine Firma. Im Folgejahr wurde sie für geschäftsunfähig erklärt und unter Betreuung der Mutter gestellt.

Die übereignete Lebensversicherung wurde durch die Firma gekündigt und der Rückkaufswert nach Policenrückgabe entsprechend ausgezahlt. Dagegen klagte die unter Betreuung stehende Versicherungsnehmerin. Der Versicherer müsse den Vertrag wieder aufleben lassen, da sie zum Zeitpunkt der Veräußerung schon nicht mehr geschäftsfähig gewesen sei.

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken geschah die Vertragsauflösung rechtmäßig. Solange der Versicherer keine Kenntnis über eine Geschäftsunfähigkeit seiner Versicherungsnehmerin habe, gehe das Recht des rechtmäßigen Policeninhabers vor. 

Das OLG wies die Klage der Versicherungsnehmerin ab.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/24) erhalten Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten). Bitte denken Sie daran, Ihren Namen sowie Kontaktdaten anzugeben, wenn Sie mit der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert in Kontakt treten.

Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

Alle Recht News