Versicherungsschutz nach Gewerbeordnungseintragung

740px 535px

Ein Schreiner hatte einen Haftpflichtvertrag für einen Baunebengewerbebetrieb. Als er den bei einer Küchenmontage einen Wasseranschluss fehlerhaft anschloss, kam es zum Schaden.

Der Versicherer lehnte die Leistungspflicht ab, da er der Ansicht war, dass diese Tätigkeit nicht der üblichen Tätigkeit eines Schreiners entspreche.

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe war jedoch der Ansicht, dass ein Schaden, der in Verbindung des Schreinerauftrages zur Küchenmontage entsteht, ein versichertes Risiko darstellt.

Das OLG verurteilte den Versicherer zur Versicherungsschutzübernahme und Leistung.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/35) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten). Bitte denken Sie daran, Ihren Namen sowie Kontaktdaten anzugeben, wenn Sie mit der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert in Kontakt treten.

Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

Alle Recht News