Versicherungsrecht: Verjährung bei Falschberatungen? (BGH)

Im vorliegenden Fall klagte der VN gegen den VR wegen Falschberatung des Agenten. Der VR lehnte die Ansprüche mit Einrede der Verjährung aber nach § 12 Absatz 1 VVG a. F. ab.

Da es sich jedoch nicht um eine Versicherungsleistung handelt, sondern um einen Schadensersatzanspruch des VN gegenüber seinem VR, unterliegt der Anspruch der allgemeinen BGB-rechtlichen Verjährung.Der VN hatte vor dem BGH Erfolg, die Zurückweisung des VR hatte keinen Bestand!

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/13) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).

Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Bild: © Gerd Altmann /

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

Alle Recht News