Unfallversicherung: Kräftemessen oder Wettrennen?

Beim Kräftemessen zweier Motorradfahrer auf einer mehrspurigen Straße verunglückte der Versicherungsnehmer (VN), weil ihn ein PkwFahrer schnitt. Der Versicherer (VR) lehnte die Leistungen aus den Unfallversicherung des VN ab, da es sich nach Ansicht des VR um ein Wettrennen handelte.

Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg jedoch, sah das kurzfristige starke Beschleunigen jedoch nicht als eine Rennveranstaltung an, zumal der VN auch nicht damit rechnen konnte, dass ein Pkw die Spur wechselt und er somit auch nicht den Straßenverkehr vorsätzlich gefährdet hat.

Das OLG verurteilte den VR zur Leistung aus der bestehenden Unfallversicherung.

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Autor(en): versicherungsmagazin.de

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