Unfallversicherung: Genügt ein deutlicher Hinweis im Inhaltsverzeichnis?

Hier klagte der Versicherungsnehmer (VN) gegen die Leistungsablehnung des Versicherers (VR) aufgrund Versäumnis der 15-Monats-Frist.

Der VR hat den VN im Leistungsfall nicht ausdrücklich über die laufenden Invaliditäts-Fristen belehrt, sondern lediglich im Inhaltsverzeichnis der AUB deutlich auf die vertraglichen Fristen hingewiesen. Die vom VN behauptete Intransparenz der Bedingungen, konnte das Gericht nicht erkennen.


Das Oberlandesgericht Bremen wies die Klage des VN ab.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/50) können Sie bei unseren Versicherungs- und Rentenberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Vor der Verwendung eines hier erwähnten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit Rudi und Susanne Lehnert, zumindest telefonisch, abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Autor(en): versicherungsmagazin.de

Alle Recht News