Der Versicherungsnehmer ist bei einem Tauchgang ertrunken. Der Versicherer lehnte das Unfallereignis mit dem Einwand der Bewusstseinsstörung ab, worauf eine Leistungsklage erfolgte.
Der Versicherer begründete seine Ablehnung damit, dass der Versicherungsnehmer bevor er ertrunken ist, aufgrund von Funktionsstörungen des Herzens bereits das Bewusstsein verloren hatte und somit der Ausschluss greife.
Auch der Bundesgerichtshof (BGH) folgte diesem Ausschlusstatbestand und erklärte den Unfallausschluss im vorliegenden Fall als rechtens.
Die Klage der Hinterbliebenen hatte auch vor dem BGH keinen Erfolg.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/10) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail:kanzlei@berater-lehnert.de
Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).
Bitte denken Sie daran, Ihren Namen sowie Kontaktdaten anzugeben, wenn Sie mit der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert in Kontakt treten.
Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert