UnfallVersicherung: Augenkorrektur mit Brille bringt Entschädigungskürzung

Gemäß AUB 88 gibt es, soweit bedingungsgemäß zusätzlich mitversichert, eine Zusatzleistung, wenn ein Invaliditätsgrad ab einer Höhe von 50 Prozent unfallbedingt gegeben ist.Der Verlust oder die Funktionsunfähigkeit eines Auges wird insofern mit 50 Prozent bedingungsgemäß festgelegt.

Der verunfallte Versicherungsnehmer (VN) hatte vor dem Unfall bereits eine leichte Sehschwäche von drei Prozent, sodass die 50 Prozent um diesen Prozentsatz auf 47 Prozent wurde und somit eine Zusatzleistung abgelehnt worden ist.

Der VN unterlag gegen den Versicherer beim Oberlandesgericht
Düsseldorf.


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Autor(en): versicherungsmagazin.de

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