Unfallversicherung: Anerkenntnis des VR widerrufbar?

Der Versicherer (VR) ist im Falle eines Rechtsstreits gem. § 11 AUB nicht an sein gegebenes Anerkenntnis gebunden. Erlangt der VR im Laufe des Prozesses Kenntnis, dass es nicht zur Leistung verpflichtet gewesen wäre, so kann es diese zurückfordern.

Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte die Ansicht des VR und lehnte den Antrag des Versicherungsnehmers ab.

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Autor(en): versicherungsmagazin.de

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