StV-Haftung: Pkw-Unfall mit 14-jährigem Radfahrer

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Ein vorfahrtsberechtigter Pkw-Fahrer ist trotz überhöhter Geschwindigkeit im Fall eines Zusammenstoßes mit einem Fahrradfahrer nach § 823 BGB nicht haftpflichtig, wenn er den Unfall zu keinem Zeitpunkt, weder räumlich noch zeitlich, hätte vermeiden können und es nicht feststellbar ist, ob die Verletzungen des Radfahrers bei eingehaltener Höchstgeschwindigkeit geringer ausgefallen wären.

Hier überfuhr ein 14-jähriger Radfahrer, bei Dunkelheit eine Kreuzung und missachtete ein Stoppschild. Dadurch wurde sein Verschulden so schwerwiegend, dass die Betriebsgefahr des Pkw dahinter zurücktrat.

Das Oberlandesgericht Celle bestätigte hier die Ansicht des Versicherers und verneinte die Schadenersatzansprüche.


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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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