Der Bundesgerichtshof hat entschieden, wie der Zusammenhang zwischen einer Geschwindigkeitsübertretung und einem Autounfall hergestellt werden kann.
Der rechtliche Ursachenzusammenhang zwischen einer Geschwindigkeitsüberschreitung und einem Unfall beginnt, wenn:
- der Unfall mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit hätte vermieden werden können,
- eine kritische Verkehrssituation dem Verkehrsteilnehmer hätte Anlass geben müssen, zu erkennen, dass eine Gefahrensituation entstehen könnte,
- der Verkehrsteilnehmer seiner Wartepflicht dem Vorfahrtsberechtigten gegenüber nicht mehr nachkommt,
- der Verkehrsteilnehmer sich mehrmals über die Verkehrsregeln hinwegsetzt.
In solchen Fällen dient der Vertrauensgrundsatz dem Schutz des Unfallbeteiligten und nicht dem Schadenverursacher, entschied der Bundesgerichtshof.
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert