Straßenverkehr: Gilt die Kfz-Gefährdungshaftung immer?

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Um schwächerer Verkehrsteilnehmer (Fußgänger) zu schützen, wird auch ohne grobes Verschulden haftungsrechtlich die so genannte Betriebsgefahr eines Pkws berücksichtigt.

Es gibt jedoch Ausnahmen. Ist beispielsweise ein Fußgänger in einer regnerischen Nacht dunkel gekleidet auf der Fahrbahnunterwegs, kann diese Tatsache im Einzelfall ein so hohes Verschulden des Fußgängers darstellen, dass die allgemeine Betriebsgefahr und somit eine Haftung des Kfz gänzlich entfällt.

Der Klage des Fußgängers blieb auch vor dem Oberlandesgericht Saarbrücken ohne Erfolg.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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