In den Bedingungen zur Sterbegeldversicherung regelte ein Versicherer (VR), dass im Falle eines Unfalltods innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre keine Leistungen erfolgen.
Dies vermochten die Leistungsberechtigten nicht einzusehen und zogen aufgrund unangemessener Benachteiligung des Versicherungsnehmers (VN) vor Gericht.
Nach Ansicht des Landgerichts Köln (LG) ist eine derartige Vereinbarung des VR wirksam, da dies vertraglich unmissverständlich vereinbart ist.
Das LG lehnte die Klage der VN-Seite ab.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/22) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Bildquelle: © Cumulus
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Nach Ansicht des Landgerichts Köln (LG) ist eine derartige Vereinbarung des VR wirksam, da dies vertraglich unmissverständlich vereinbart ist.
Das LG lehnte die Klage der VN-Seite ab.
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert