Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde die betriebliche Riester-Rente der privaten Riester-Rente gleichgestellt. Damit gehört die Doppelverbeitragung in der Rentenbezugsphase der Vergangenheit an.
Auch die Grundzulage wurde von jährlich 154 auf 175 Euro erhöht. Die Kinderzulage wurde nicht verändert. Sie beträgt weiterhin 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, und 300 Euro für Kinder, die ab 2008 geboren wurden. Voraussetzung für den Erhalt der vollen Zulagen ist, dass ein Beitrag von vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres geleistet wird, maximal 2.100 Euro.
Die betriebliche Riester-Rente könnte somit ihre Renaissance erleben und zum direkten Konkurrenten der Entgeltumwandlung werden. Aber nicht nur der Gesetzgeber macht die Riester-Rente interessanter. Am 16. November 2017 urteilte der Bundesgerichtshof (Az: IX ZR 21/17) zur Insolvenzsicherheit von Riester-Verträgen.
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Autor(en): Michael Skudlarek