Schadensersatz: Anscheinsbeweis beim Spielen mit Feuer ausreichend? (BGH)

Zwei Kinder im Alter von elf Jahren spielten in der Scheune mit einem dort gefundenen Feuerzeug. Unmittelbar danach stand die Scheune in Flammen.

Allem Anschein nach wurde somit die Scheune in Brand gesteckt und der darin abgestellte PKW des Anspruchstellers beschädigt. Da nicht nachgewiesen werden konnte, dass die Kinder nicht für den Brand verantwortlich waren, steht dem Anspruchsteller Schadensersatz zu.

Die Klage des Geschädigten hatte vor dem BGH Erfolg, denn der Anscheinsbeweis genügte!

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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