Zwei Kinder im Alter von elf Jahren spielten in der Scheune mit einem dort gefundenen Feuerzeug. Unmittelbar danach stand die Scheune in Flammen.
Allem Anschein nach wurde somit die Scheune in Brand gesteckt und der darin abgestellte PKW des Anspruchstellers beschädigt. Da nicht nachgewiesen werden konnte, dass die Kinder nicht für den Brand verantwortlich waren, steht dem Anspruchsteller Schadensersatz zu.
Die Klage des Geschädigten hatte vor dem BGH Erfolg, denn der Anscheinsbeweis genügte!
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/17) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Allem Anschein nach wurde somit die Scheune in Brand gesteckt und der darin abgestellte PKW des Anspruchstellers beschädigt. Da nicht nachgewiesen werden konnte, dass die Kinder nicht für den Brand verantwortlich waren, steht dem Anspruchsteller Schadensersatz zu.
Die Klage des Geschädigten hatte vor dem BGH Erfolg, denn der Anscheinsbeweis genügte!
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert