Sachversicherung: Treuwidrige Beanstandungen nach erteilter Freigabe des Versicherers

740px 535px
Erteilt der Versicherer (VR) nach Einreichung eines Kostenvoranschlages die Reparaturfreigabe an den Versicherungsnehmer (VN), kann er im Nachhinein die Übernahme dieser Kosten nicht verweigern, wenn die Rechnung nur unwesentlich vom Kostenvoranschlag abweicht.

Der VR hatte in diesem Fall durch seinen Regulierer dem VN eine 50-prozentige Schadenübernahme zugesichert, an die er sich später nicht mehr halten wollte.

Nach Ansicht des Landgerichts (LG) Köln handelt der VR in solchen Fällen treuwidrig und ist keinesfalls befugt, nach einem deklaratorischen Schuldanerkenntnis die Leistungsübernahme in der zugesagten Höhe zu verweigern.

Das LG gab der Klage des VN Recht und verurteilte den VR zur Leistung.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/17) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).

Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

Alle Recht News