Aufgrund einer Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers bei der Kfz-Versicherung nahm der Versicherer Regress in Höhe des Gesamtschadens.
Der Versicherer stufte den Versicherungsnehmer in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zurück. Dies war nach Ansicht des Amtsgerichts (AG) Schwelm berechtigt, da die Schadenrückzahlung des Versicherungsnehmers nicht freiwillig erfolgte.
Das AG lehnte die Klage des Versicherungsnehmers ab.
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert