Wenn keine bezugsberechtigte Person im Versicherungsvertrag namentlich benannt ist, werden in der Regel die gesetzlichen Erben vom Versicherer (VR) benannt.
Dies geschah in diesem Fall auch vom VR und die versicherte Person verstarb. Die Todesfallleistung wollte der VR nicht dem per Testament eingesetzten Erben erstatten, mit dem Argument, dass dieser nicht der gesetzliche Erbe sei.
Das Oberlandesgericht (OLG) Coburg korrigierte die Meinung des VR. Der Testaments-Erbe ist der rechtmäßige Nachfolger, die gesetzliche Erbfolge wurde ja auch durch Testament entsprechend rechtlich geändert.
Das OLG verurteilte den VR zur Leistungserbringung an den Erben.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/50) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit der Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Bildquelle: © Cumulus
Dies geschah in diesem Fall auch vom VR und die versicherte Person verstarb. Die Todesfallleistung wollte der VR nicht dem per Testament eingesetzten Erben erstatten, mit dem Argument, dass dieser nicht der gesetzliche Erbe sei.
Das Oberlandesgericht (OLG) Coburg korrigierte die Meinung des VR. Der Testaments-Erbe ist der rechtmäßige Nachfolger, die gesetzliche Erbfolge wurde ja auch durch Testament entsprechend rechtlich geändert.
Das OLG verurteilte den VR zur Leistungserbringung an den Erben.
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert