Hat der Versicherungsnehmer einen Monat vor Antritt seiner geplanten Flugreise einen Unfall und erleidet hierbei ein Schädel-Hirn-Trauma, kann er aufgrund der Schwere der Verletzung nicht damit rechnen, bis zum Reiseantritt wieder gesund zu sein.
Wenn er jedoch glaubt, rechtzeitig wieder zu genesen, kann dies zu seinen Lasten ausgelegt werden.
Die Reiserücktrittskostenversicherung gibt dem Versicherungsnehmer nicht das Recht, ein solches Risiko in Kauf zu nehmen. Er muss sich genauso umsichtig verhalten wie ein Nichtversicherter.
Der Antrag des Versicherungsnehmers wegen Reiserücktrittskostenerstattung wurde zu Recht vom Amtsgericht München zurückgewiesen.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/11) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).
Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit der Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert