Der VR verweigerte die Reiserücktrittskostenerstattung, da der VN die Reise nicht unmittelbar nach Auftreten von Beschwerden stornierte, sondern erst nachdem ihm entsprechende MRT-Ergebnisse vorlagen. Die Stornierungskosten waren dadurch erheblich höher.
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main widersprach dem VR, da der VN erst durch die Untersuchungsbefunde von der tatsächlichen Reiseuntauglichkeit erfuhr.
Das OLG verurteilte den VR zur vollen Reiserücktrittskostenerstattung.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/11) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Bild:© Gerd Altmann/
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main widersprach dem VR, da der VN erst durch die Untersuchungsbefunde von der tatsächlichen Reiseuntauglichkeit erfuhr.
Das OLG verurteilte den VR zur vollen Reiserücktrittskostenerstattung.
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Autor(en): versicherungsmagazin.de