Hier versicherte der Sohn seine im Ausland lebende Mutter für einen Besuch in Deutschland und diese erlitt während ihres Aufenthaltes in der Bundesrepublik einen Herzinfarkt.
Der Versicherer (VR) lehnte die Leistung ab, da die Mutter schon vor Abschluss der Krankenversicherung an einer Herzerkrankung gelitten habe.
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln verurteilte den VR zur Leistung, da bei Reiseanritt nicht davon ausgegangen werden konnte, dass die Mutter einen Herzinfarkt bei Durchführung der Reise erleiden werde.
Das OLG gab der Klage des Versicherungsnehmers Recht.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/45) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit der Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Der Versicherer (VR) lehnte die Leistung ab, da die Mutter schon vor Abschluss der Krankenversicherung an einer Herzerkrankung gelitten habe.
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln verurteilte den VR zur Leistung, da bei Reiseanritt nicht davon ausgegangen werden konnte, dass die Mutter einen Herzinfarkt bei Durchführung der Reise erleiden werde.
Das OLG gab der Klage des Versicherungsnehmers Recht.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/45) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit der Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert