Regress bei einfacher Fahrlässigkeit

740px 535px

In Fällen von einfach fahrlässig verursachten Schäden durch Mieter, ergibt sich nach ständiger Rechtsprechung, dass diese vor einem möglichen Regress des Gebäude-Versicherers geschützt sind.

Die Inhalte des Versicherungsvertrags können nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) so ausgelegt werden, dass regelmäßig ein entsprechender Regressverzicht bei Fällen von einfacher Fahrlässigkeit bestehe.

Der BGH legte hier nochmals den Regressverzicht gegenüber Mietern aus.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 02/08) erhalten Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten). Bitte denken Sie daran, Ihren Namen sowie Kontaktdaten anzugeben, wenn Sie mit der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert in Kontakt treten.

Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

Alle Recht News