Hier verweigerte der Versicherer (VR) dem Versicherunsgnehmer (VN) den Deckungsschutz für Sozialgerichtsrechtsschutz nach § 2f ARB 2000, mit der Begründung, dass die Gerichtsbarkeit von Sozialleistungen nach SGB II erst nach Inkrafttreten der ARB 2000 auf die Sozialgerichte übertragen wurde.
Nach Ansicht des Bundsgerichtshofs (BGH) ist jedoch dieser § 2 f ARB 2000 so zu verstehen, dass Rechtsstreitigkeiten vor Sozialgerichten umfassend vom Versicherungsschutz umfasst sind.
Der BGH verurteilte den VR zur Leistung und Versicherungsschutzübernahme.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/40) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
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Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit der Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert