Grundsätzlich sind vertragliche Regelungen, die dem Versicherungsnehmer im Rechtsschutzfall eine Wahlmöglichkeit zwischen einem vom Versicherer empfohlenen und eigenen Anwalt lassen, nicht rechtswidrig. Sie und stellen keinen Verstoß gegen die freie Anwaltswahl dar, auch wenn sie mit einem finanziellen Anreiz verbunden sind.
Die finanzielle Ersparnis des Versicherungsnehmers bei einem vom Versicherer empfohlenen Anwaltes darf jedoch nicht so hoch sein, dass es zu einer erheblichen Einschränkung der Wahlfreiheit führt.
Das Landgericht Bamberg versuchte die Belange der Anwaltskammer und des Versicherers in Einklang zu bringen.
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert