Vermögensanlagen, wie Rentenversicherungen, Genussscheine, Aktien oder entsprechende Fonds, sind im Sinne des § 3 Abs. 2 f ARB(Allgemeine Bedingungen der Rechtsschutzversicherungen) 94 keine vom Versicherungsschutz ausgeschlossenen Spekulationsgeschäfte.
Aus diesen Gründen muss der abgelehnte Deckungsschutz des Versicherers für nicht rechtens erklärt werden
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied hier zugunsten des Versicherungsnehmers.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/14) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
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Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Bildquelle: © Cumulus
Aus diesen Gründen muss der abgelehnte Deckungsschutz des Versicherers für nicht rechtens erklärt werden
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied hier zugunsten des Versicherungsnehmers.
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert