Eine Klage gilt dann nicht als unverzüglich zugestellt, wenn aufgrund der fehlenden Vorschusszahlung des Rechtschutzversicherers, diese erst, wie in diesem Fall, neun Monate später bei Gericht eingeht.
Daraus resultiert für das Oberlandesgricht Frankfurt, dass der Versicherungsnehmer (VN) nicht alles Nötige getan hat, um der Forderung des Gerichts nachzukommen - die Berufung auf seinen RS-Versicherer ist bedeutungslos.
Da der VN für Fristwahrungen selbst verantwortlich ist, hatte er in zwei Instanzen keinen Erfolg.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/06) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Bild:© Gerd Altmann/
Daraus resultiert für das Oberlandesgricht Frankfurt, dass der Versicherungsnehmer (VN) nicht alles Nötige getan hat, um der Forderung des Gerichts nachzukommen - die Berufung auf seinen RS-Versicherer ist bedeutungslos.
Da der VN für Fristwahrungen selbst verantwortlich ist, hatte er in zwei Instanzen keinen Erfolg.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/06) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
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Bild:© Gerd Altmann/
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert