Pool lockt mit Rechtsberatungs-Service für Maklerkunden

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Versicherungsmakler können künftig ihren Kunden in vielen Rechtsfragen zur Seite stehen. In der aktuellen Krise, in der es viel Rechtsunsicherheit gibt, könnte der Online-Service auf verstärkte Nachfrage stoßen.

In der Pandemie-Krise kommen ganz neue Rechtsfragen auf. So hat gerade das Land Nordrhein-Westfalen einen umfangreichen Bußgeldkatalog erlassen, bei dem es teilweise drakonische Strafen gibt, wenn das Corona-Kontaktverbot missachtet wird. Strafverteidiger sehen den Katalog kritisch, weil er nicht vom Landtag abgesegnet wurde. Möglicherweise sind daher verhängte Strafen und Bußgelder rechtswidrig. Kompetenter Rechtsrat ist da willkommen. Ihn können künftig auch Versicherungsmakler anbieten, ohne gleich gegen das so genannte Rechtsberatungsgesetz zu verstoßen, behauptet der Pool BCA AG aus Oberursel. Dafür müssen BCA-Partner eine Kooperation mit dem Rechtsdienstleister Qthority eingehen. Die tatsächliche Rechtsberatung erfolgt dann durch zugelassene Rechtsanwälte.

Vergütung pro Kunde

BCA lockt die Partner damit, dass sie nicht nur ihre Kunden schnell in Rechtsfragen weiterhelfen können, sondern zudem ein „attraktives“ Vermittlerhonorar und sogar eine Gewinnbeteiligung erhalten können. Die Gewinnbeteiligung wird dann fällig, wenn der Kunde für einen schwierigen Rechtsfall eine Prozesskostenfinanzierung von Qthority erhält. Laut der Vergütungsvereinbarung soll der Vertragspartner den Rechtsdienstleister bei der Aufnahme des jeweiligen Sachverhaltes und der Kommunikation mit den Kunden unterstützen.

Hilfe nur in bestimmten Rechtsgebieten

Hilfe bekommen die Kunden aber nicht auf allen Rechtsgebieten, sondern nur für bestimmte „Dienstleistungsprodukte“, bei denen der Dienstleister eine Erfolgsvergütung oder ein Honorar abrechnen kann. Diese neun „Pakete“ hat Qthority entwickelt: Rechtsschutzversicherungsfälle, Autounfall, bei dem der Kunde das Opfer ist, Streit um Flugverspätung, Rückabwicklung von Versicherungsverträgen, Fälle zum Diesel-Skandal, sonstige Fälle, allgemeine Prozessfinanzierung, Erstellung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen oder Sorgerechtsverfügungen sowie die Unterstützung von Unternehmen für einen rechtssicheren, der Datenschutzgrundverordnung entsprechenden, Online-Auftritt.

Auch Rechtsschutzfälle könnten heikel sein

Vor allem die Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen dürfte oft problematisch für die Vermittler sein. Denn geben sie dazu einen Rat und haben den Vertrag selbst geschlossen, bezichtigen sie sich möglicherweise eines Beratungsverschuldens. Auch die Rechtsschutzfälle könnten heikel sein, wenn bei einer umfassenden Beratung der Abschluss einer Rechtsschutzpolice gar nicht angesprochen wurde. Immerhin können Kunden unter dem Dach einer Rechtsschutzpolice vollkommen kostenfrei um ihr Recht kämpfen, während der Dienstleister eine hohe Erfolgsbeteiligung von 30 Prozent verlangt.

Makler sollten Angebot genau unter die Lupe nehmen

Für unversicherte Kunden, kann der Service aber sinnvoll sein. Immerhin vermittelt der Dienstleister auch spezialisierte Anwälte. Je nach Fall gibt es für BCA-Partner, die den Service nutzen eine Vergütungspauschale von 100 bis 500 Euro. Hilfen für Unternehmen werden monatlich mit einem Obolus von 1 bis 50 Euro abgerechnet. Wer tatsächlich einen Kunden für eine allgemeine Prozessfinanzierung vermittelt, erhält fünf Prozent der Nettovergleichssumme falls das Verfahren erfolgreich ist. Zudem gibt es einen Vorschuss von 100 Euro. Grundsätzlich kann der Vermittler sich mit dem Service breiter aufstellen.

Versicherungsmakler sollten das Angebot einmal genau unter die Lupe nehmen und prüfen, ob ihr Kundenstamm für die ein oder andere Dienstleistung empfänglich ist.

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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