PKV muss auch Spezialbehandlungen in Privatkliniken übernehmen

Nachdem bei sich bei einem Versicherungsnehmer mehrere Bandscheibenvorfälle erreignet hatten, musste sich dieser in einer Spezialklinik drei Operationen unterziehen. Kosten: rund 23.150 Euro. Der Versicherer wollte jedoch nur etwa 2.250 Euro erstatten. Daher klagte der Versicherte. Der Bundesgerichtshof entschied wie schon in einer vorangegangenen Grundsatzentscheidung, dass es bei privaten Krankenversicherungen (PKV) gemäß deren Bedingungen allein auf die medizinische Notwendigkeit ankommt und verurteilte die Gesellschaft zur Zahlung. Aber: Arztrechnungen mit vereinbartem Steigerungssatz sind hiervon ausgenommen!

Den vollständigen Urteilstext können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos(Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehensich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.

Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1. Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem 1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeitder Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.

Autor(en): Versicherungsmagazin

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