28.01.2008 Recht
Rechtschutz: Kein Kündigungsrecht bei Ausschluss von Spekulationsgeschäften
Normalerweise hat der Versicherungsnehmer (VN) das Recht, den Vertrag seiner Rechtschutzversicherung zu kündigen, wenn der Versicherer (VR) die Deckung verweigert, obwohl er zur Leistung verpflichtet wäre. Beruft sich der VR jedoch auf sein Recht auf Risikoausschluss, so verliert der VN das Kündigungsrecht, da gerade kein Versicherungsfall vorlag. Mehr
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