Leistungen aus Unfallversicherung sind kein steuerpflichtiger Lohn

Die Leistungen aus einer vom Arbeitgeber abgeschlossenen privaten Unfall-Police sind kein steuerpflichtiger Arbeitslohn. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht. Obwohl das bereits rechtskräftige Urteil wenig bekannt ist, hat es im Unternehmensalltag eine große Bedeutung. Denn häufig übernehmen Firmen die Beitragszahlung für solche Policen, die Leistungen aufgrund von Unfällen während und außerhalb der Arbeitszeit erbringen. Allerdings bleiben jedoch die sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen unberücksichtigt.

Den vollständigen Urteilstext können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de.

Autor(en): Versicherungsmagazin

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