09.10.2014 Recht
Lebensversicherung: Provisionsabgabeverbot besteht weiterhin
Die Anordnung des Reichsaufsichtsamtes für Privatversicherungen vom 8. März 1934, welche es den Versicherern und Vermittlern untersagt, dem Versicherungsnehmer Sondervergünstigungen in jeglicher Form - so auch Provisionen - zu gewähren, enthält kein gesetzliches Verbot und stellt deshalb keine gesetzliche Bestimmung dar.
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