04.11.2014 Recht
Einbruchdiebstahl: Rückforderungsanspruch bei Falschangaben
Gibt ein Versicherungsnehmer (VN) dem Regulierer des Versicherers (VR) das Aktenzeichen der Polizei, so entbindet ihn das nicht von korrekten Angaben in der Schadenanzeige. Hier gab der VN an, dass das Fenster "aufgehebelt" wurde, daraufhin erbrachte der VR bereits Leistungen ohne Einsicht in die Ermittlungsakte. Mehr
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