Ein Maklerunternehmen bietet die Online-Verwaltung von Versicherungsverträgen an. Kunden die dies in Anspruch nehmen, erhalten 50 Prozent der gezahlten Courtagen direkt erstattet. Um das Angebot zu nutzen, sollen die Kunden einen allgemeinen Verzicht auf Beratungen sowie auf Schadensersatzansprüche unterschreiben.
Nach Ansicht des Gerichts sind derartige Verzichtsklauseln nicht rechtens und somit unwirksam. Die Erstattung der anteiligen Vergütung dürfe hingegen rechtens.
Das Landgericht Köln gab der Klage eines Mitbewerbers Recht, ein Makler kann nicht von sämtlichen Pflichten befreit werden.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/07) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen- Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit der Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Nach Ansicht des Gerichts sind derartige Verzichtsklauseln nicht rechtens und somit unwirksam. Die Erstattung der anteiligen Vergütung dürfe hingegen rechtens.
Das Landgericht Köln gab der Klage eines Mitbewerbers Recht, ein Makler kann nicht von sämtlichen Pflichten befreit werden.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/07) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen- Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert