Maklerhaftung: Wer haftet für höhere Beiträge durch PKV-Kündigung? (OLG Hamm)

Wird ein bestehender KV-Vertrag vom Makler gekündigt, bevor die Annahme des VN bei einem neuen VR bestätigt wurde und folgt anstatt der Annahme eine Ablehnung, hat der Makler für eventuelle Mehrprämien beim alten VR durch Wiederaufnahme und Weiterversicherung zu haften.

Das OLG verurteilte den Makler zur Übernahme der Mehrkosten des VN!

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/30) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).

Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte. Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Bild: © Gerd Altmann /

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

Alle Recht News