Der Versicherungsnehmer (VN) hat keinen Anspruch auf eine volle Leistung des Versicherers (VR), wenn an einer beschädigten Sache schon Mängel nachzuweisen waren.
In diesem Fall wurde ein Teppich durch einen Leitungswasserschaden völlig unbrauchbar. Da der Teppich jedoch schon einen Altschaden hatte, besitzt der VN lediglich das Recht auf einen Zeitwertersatz. In diesem Fall betrug er nur 1.200 Euro anstelle des Neupreises von 6.000 Euro.
Das Oberlandesgericht Köln wies die Klage des VN als unberechtigt zurück.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/28) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
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Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit der Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Bildquelle: © Cumulus
In diesem Fall wurde ein Teppich durch einen Leitungswasserschaden völlig unbrauchbar. Da der Teppich jedoch schon einen Altschaden hatte, besitzt der VN lediglich das Recht auf einen Zeitwertersatz. In diesem Fall betrug er nur 1.200 Euro anstelle des Neupreises von 6.000 Euro.
Das Oberlandesgericht Köln wies die Klage des VN als unberechtigt zurück.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/28) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert