Hier versicherte der Sohn seine im Ausland lebende Mutter für einen Besuch in Deutschland. Die Mutter erlitt während ihres Aufenthalts in Deutschland einen Herzinfarkt.
Der Versicherer lehnte die Leistung ab, da die Mutter schon vor Abschluss der Krankenversicherung an einer Herzerkrankung litt. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln verurteilte den Versicherer zur Leistung, da bei Reiseanritt nicht davon ausgegangen werden konnte, dass die Mutter einen Herzinfarkt während der Reise erleiden werde,
Das OLG gab der Klage des Versicherungsnehmers Recht.
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert