Lebensversicherung: Sicherheitsabtretung von Todesfallleistungen

Wenn der Versicherungsnehmer (VN) für einen Dritten als Kreditsicherheit seine Todesfallleistungen an dessen Bank abtritt, so tritt das vorherig bestimmte Bezugsrecht an zweite Stelle zurück.

Der VN verstarb und der Versicherer zahlte die Versicherungsleistung an die Bank aus, diese verwertete die Leistung jedoch nicht, da eine regelmäßige Fortführung des Kredites erfolgte. Die Klage des vorher Bezugsberechtigten wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) zunächst abgewiesen, da die Sicherungsabtretung gültig ist, solange der Kreditvertrag noch läuft.

Der BGH stellte hier die Bedeutung einer Sicherungsabtretung klar.

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Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Bild: © Gerd Altmann/

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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