In der Regel fallen Direktversicherungen zur betrieblichen Altersversorgung zugunsten eines Gesellschafter-Geschäftsführers in die Insolvenzmasse des Unternehmens.
Das OLG entschied hier jedoch, dass eine abgeschlossene Lebensversicherung mit eingeschränktem widerruflichen Bezugsrecht auch zugunsten eines Gesellschafter-Geschäftsführers insolvenzfest bleibt, mit Verweisung auf ein BGH Urteil zu den grundsätzlich gemachten Erwägungen beim widerruflichen Bezugsrecht einer verpfändeten Lebensversicherung.
Das OLG entschied hier zugunsten des Versicherungsnehmers!
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/31) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Das OLG entschied hier jedoch, dass eine abgeschlossene Lebensversicherung mit eingeschränktem widerruflichen Bezugsrecht auch zugunsten eines Gesellschafter-Geschäftsführers insolvenzfest bleibt, mit Verweisung auf ein BGH Urteil zu den grundsätzlich gemachten Erwägungen beim widerruflichen Bezugsrecht einer verpfändeten Lebensversicherung.
Das OLG entschied hier zugunsten des Versicherungsnehmers!
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/31) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert